Im Brennpunkt - Ausgabe Nr. 15
von Carsten Rohmann
Öffentlich-Rechtliche Sender zum Löschen gezwungen
Die Reglementierung öffentlich-rechtlicher Anbieter im Internet am Beispiel der ARD
Fast jeder kennt sie, die gut sortierten und gefüllten „Mediatheken“ der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet. Aber diese Orte der audio-visuellen Üppigkeit und Freude müssen jetzt abspecken. „Depublizieren“ nennt sich dieser Vorgang im Fachjargon.
Durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind den öffentlich-rechtlichen Sendern drastische Beschränkungen im Internet auferlegt worden. Der geänderte Staatsvertrag zwingt die öffentlich-rechtlichen Sender, einen großen Teil ihrer Onlineangebote/Mediatheken zu löschen.
Nur ein kleiner Teil der Medien-Inhalte darf noch online verbleiben. Seit dem 01.06.2009 regelt der Vertrag, welche Inhalte in gebührenfinanzierten Angeboten als „nicht (mehr) erlaubt“ oder als „erlaubt“ gelten. Die „erlaubten“ Inhalte dürfen nur noch für eine begrenzte Zeit im Internet zu Verfügung gestellt werden. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter haben bis zum 31.08.2010 Zeit die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen.
„Warum Sie nicht mehr finden, was Sie suchen“ - unter diesem Titel hat die ARD auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zu diesem Thema veröffentlicht (Link). Aus dieser Quelle schöpft der folgende Beitrag.





